Füttergenehmigung
Im Jahr 2023 genehmigte das Ordnungsamt dem Arbeitskreis, die Stadttauben an zwei speziellen Orten mit artgerechtem Taubenfutter zu ernähren. Der Gedanke dahinter, die Gesundheit der Stadttauben zu erhalten, dadurch die Verschmutzung der Stadt zu verringern und sie aus dem Stadtkern zu führen.
Die Tauben, im Zentrum der Stadt Worms, werden durch das wahllose Aufpicken von heruntergefallenen Essensresten krank. Sie produzieren grünlich breiigen Kot, der unter anderem Denkmäler, Anlagen und Gebäude verunreinigt. Mit dem für Tauben artgerechten Futter werden die Stadttauben gesund ernährt, ihr Kot wird dunkel und fest, die Verschmutzungen dadurch wesentlich reduziert.
Diese Fütterungsmaßnahme war gedacht als Vorstufe zu den unerlässlichen, schon in vielen Städten stehenden betreuten Taubenhäusern. Diese werden von den Stadttauben angeflogen, da sie dort artgerechtes Futter und Wasser vorfinden. Ihre Nistplätze einrichten, in denen die Taubeneier durch Gipseier von den die Taubenhäuser betreuenden, ausgetauscht werden. Mit diesem schonenden und tierschutzkonformen Eiertausch kann man die Stadttaubenpopulation reduzieren. Jedes nicht geschlüpfte Küken entgeht seinem vorprogrammierten Elend auf der Straße.
Entzug der Füttergenehmigung
Diese Genehmigung wird uns jetzt zum 31. März 2025 entzogen. Außerdem soll bis zu diesem Stichtag die Futtermenge bis auf null reduziert werden. Dies kommt einem Verhungern auf Raten gleich. Die Stadttauben haben keine natürlichen Nahrungsquellen. Auch wenn die Stadt mit den Zürgelbäumen in Worms argumentiert, die als Nahrungsquellen dienen sollen. Die Beeren dieses Baumes werden auch von anderen Vögeln gefressen. Die Früchte reifen im September. Wenn die Beeren abgeerntet sind, was dann?
Diese Tiere vermehren sich durch ihren angezüchteten Brutzwang sowohl im Satten als auch im Hungrigen und brüten sogar noch kurz vor dem Tod. Das Verhungernlassen – oder Teil-Verhungernlassen, wie Sie es vorhaben, mit Futterreduzierung ist keine Option, um die Population zu reduzieren.
Dies musste sogar der Schweizer Stadttauben – Verhunger – Verfechter Haag – Wackernagel zugeben.
Folgen
Reduziert man die Futtermenge, sind die Stadttauben wieder vermehrt angewiesen auf das Aufpicken von Essensresten. Hungernde Tauben erkennt man auch an kräftig dunkelgrünem dünnflüssigem Kot, dem sogenannten Hungerkot. Dieser Kot ist dann wieder häufig als Verschmutzung zu sehen.
Die verhungerten Tiere dienen als Nahrung für die Ratten. Deren Population steigt dann an. Dies ist einer zivilisierten Gesellschaft nicht würdig, und unmenschlich!
Taubenfütterung: Ein Konflikt zwischen Mitgefühl und Verbot
Das Füttern der Tauben ist auch eine Geste der Barmherzigkeit und Menschlichkeit. In unserer Stadt entsteht ein Konflikt zwischen dem persönlichen Gewissen und den gesetzlichen Bestimmungen. Tauben sind Lebewesen und haben ein Recht auf Nahrung, und sie sind auch durch das Tierschutzgesetz geschützt. Ein Verhungern lassen, verstößt gegen dieses.
Was ist mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Lösung
Endlich einen betreuten Taubenschlag zu etablieren, und dann das Fütterungsverbot anwenden! Diesen Weg würden wir gerne mit der Stadt Worms gehen. Genau das haben wir mit der Stadt Worms immer wieder kommuniziert. Mit Gutachten und Erfahrungsberichten anderer Städte dokumentiert. Auch unsere detaillierte Stellungnahme zu dem Stadttaubenkonzept liegt der Stadt vor! Doch alles findet bei den Verantwortlichen kein Gehör.